Gute Dämmung.
Gutes Klima.
Gutes Gefühl.

Ohne starke Dämmung geht viel Wärme über das Dach verloren. Eine energetische Dachsanierung sorgt für ein konstantes, angenehmes Wohnklima – und senkt gleichzeitig Ihre Energiekosten. So wird Ihr Zuhause komfortabler und Ihr Energieverbrauch kleiner. Ganz nebenbei sichern Sie sich oft attraktive Förderungen.

Wir zeigen Ihnen, welche Dämmstoffe und Systeme für Ihren Dachtyp sinnvoll sind. Ob optimaler Wärmeschutz, Schutz vor sommerlicher Hitze oder Ruhe vor Außengeräuschen – jedes Dach stellt andere Anforderungen. Flachdach, Steildach, Umbau oder Sanierung: Wir erklären Ihnen, was wirklich passt.

Antworten auf viele typische Fragen finden Sie in unserem FAQ zur energetischen Dachsanierung. Und wenn’s konkreter werden darf: Wir beraten Sie gern persönlich und planen mit Ihnen die beste Lösung für Ihr Zuhause.

Eine Dämmung – drei starke Funktionen

Einsparpotenzial durch eine energetische Dachsanierung

Wenn ein Dach schlecht gedämmt ist, geht wertvolle Wärme einfach verloren – und mit ihr Ihr Geld. Eine energetische Dachsanierung stoppt diese Wärmeverluste zuverlässig. Das Ergebnis: weniger Energieverbrauch, geringere Kosten und ein spürbar besseres Wohnklima.

Energie

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Heizöl

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Energiekosten

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Co² Einsparung

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Bei einem EFH jeweils auf 1 Jahr gerechnet

Klimaschutz zahlt sich aus.
Für Sie und für die Umwelt.

Eine energetische Dachsanierung wirkt auf den ersten Blick teurer als eine einfache Standardlösung. Schaut man genauer hin, relativiert sich das schnell: Für Ihr „Energiedach“ gibt es über das BAFA-Programm BEG EM einen Zuschuss von 20 %. Langfristig bringt die Investition ohnehin einen deutlichen Vorteil: sinkende Energiekosten Jahr für Jahr.

Beim Standarddach gelten lediglich die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Der erlaubte U-Wert liegt bei 0,24 W/m²K – das entspricht rund 2,4 Litern Heizöl pro Quadratmeter und Jahr.
Unser Energiedach nach Premiumkonzept erfüllt dagegen die strengeren BAFA-Vorgaben. Mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K sinkt der Energieverbrauch auf etwa 1,4 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Das ist ein spürbarer Unterschied.

Wer zum „Klimaschützer“ wird, gewinnt doppelt: Sie verbessern nicht nur das Wohnklima in den eigenen vier Wänden, sondern auch das Klima draußen. Und das Beste daran – nachhaltiges Bauen lohnt sich finanziell genauso wie ökologisch.

Was kostet Ihr Traumdach?

Die ehrlichste Antwort lautet: Es kommt darauf an. Jedes Dach ist anders – Zustand, Aufbau, Wünsche und Anforderungen spielen eine große Rolle.

Wenn es konkret werden soll: Melden Sie sich einfach direkt bei uns. Dann erstellen wir Ihnen ein präzises, unverbindliches Angebot. Perfekt abgestimmt auf Ihr Dach und Ihre Ziele.

Ihre Anfrage

Funktionale Dämmung

Winterlicher Wärmeschutz

Eine gute Dämmung hält die Wärme im Haus, sorgt für ein ausgeglichenes Raumklima und schützt gleichzeitig vor Feuchte. So bleibt Ihr Zuhause nicht nur angenehm temperiert, sondern auch dauerhaft wohnlich. Unsere hochwertigen Dachaufbauten reduzieren den Energieverlust spürbar.

Sommerlicher Hitzeschutz

Wenn draußen die Hitze drückt, soll es innen kühl sein. Natürliche Dämmstoffe speichern Wärme besonders lange, so gelangt sie nicht direkt in die Wohnräume. Die sogenannte Phasenverschiebung, sorgt für ein angenehmes Raumklima an heißen Tagen.

Mehr Entspannung mit Schallschutz

Zuhause will man abschalten können. Eine zuverlässige Schalldämmung hilft, störende Außengeräusche fernzuhalten und schafft eine entspannte Atmosphäre. Besonders natürliche Dämmstoffe punkten hier durch ihre dichte, faserige Struktur. Also perfekt für ein ruhiges, gesundes Wohnumfeld.

FAQ - Energetische Dachsanierung

Grundsätzlich sind Aufdachdämmungen zur energetischen Dachsanierung genehmigungsfrei. Auch für zusätzliche Dachflächenfenster brauchen Sie im Regelfall keine Baugenehmigung. Beschränkungen kann es jedoch im Einzelfall geben. Erhebliche Veränderungen der äußeren Gestaltung (z.B. zusätzliche Gauben oder Loggien) müssen behördlich angezeigt werden. Das geschieht üblicherweise mit einem Baugenehmigungsverfahren.

Das kommt auf den Einzelfall an. Eine zusätzliche Wärmedämmung kann zu einer Mehrbelastung des Dachstuhls führen. In der Regel ist ein Austausch des Dachstuhles jedoch nicht notwendig. Bei dieser Frage können Sie sich auf eine gründliche Einzelfallprüfung und unsere Erfahrung verlassen. Im Zweifel kann hier ein Statiker hinzugezogen werden.

Hierbei geht es um das Wichtigste auf jeder Baustelle: die Verhütung von Unfällen. Tatsächlich sind Sie als Auftraggeber (Bauherr) für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Wir als ausführendes Unternehmen müssen für den Arbeitsschutz unserer Mitarbeiter sorgen. Ein Gerüst trägt erheblich zur Unfallvermeidung und Sicherheit bei.

Es gibt zwar keine Verpflichtung zur Sanierung von Dächern – wenn Sie jedoch mehr als 10% der Dachfläche sanieren, müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Das bedeutet: nach der Dachsanierung darf der U-Wert von 0,24 W/m2K nicht überschritten werden. Ausnahme: das Dach wurde bereits nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1982/84 gedämmt.

Bei der Dicke der Wärmedämmung kommt es auf die Wärmeleitzahl des Dämmstoffes und auf den gewünschten U-Wert an. Um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen, sind reine Zwischensparrendämmungen aus Mineralfaser in der Regel 16-18 cm stark, eine Aufdachdämmung mit Polyurethan- oder Resol ist ca. 8-10 cm dick.

Bei einer Zwischensparrendämmung werden flexible Dämmstoffe eingesetzt, z.B. Mineralfaser, Steinwolle, Hanf, Holzfaser oder Zellulose. Für eine Aufdachdämmung werden vor allem feste Dämmstoffe verwendet, die auf Druck sehr belastbar sind, z.B. Dämmstoffe aus Steinwolle, Polyurethan, Resol oder Holzfaser.

Wir teilen den Abbruch der alten Dacheindeckung in Arbeitspakete ein, die jeweils an einem Tag zu bewerkstelligen sind. Wenn wir Feierabend machen, haben wir in der Regel bereits die Folie der Luftdichtheitsschicht aufgebracht. Diese reicht als Basis-Abdichtung während der Bauzeit i.d.R. aus. Bei Bedarf nutzen wir zusätzliche Planen, damit wir den notwendigen Wetterschutz jederzeit sicherstellen können. Die anschließend aufgebrachte Wärmedämmung sorgt für zusätzliche Sicherheit gegen Regen.
Das ist kein Problem. Denn Betondachsteine sind nicht schwerer als Tonziegel. Man rechnet bei beiden Materialien mit ca. 55 kg auf einen Quadratmeter Dacheindeckung, inklusive der Lattung.
Tatsächlich hat man früher Betondachsteine gewählt, weil sie preiswerter waren. Heute sind die Preisunterschiede zwischen Tonziegeln und Dachsteinen nicht mehr so hoch und spielen daher für die Entscheidung keine große Rolle mehr. Es gibt bei beiden Materialien sowohl günstige als auch hochpreisige Alternativen. Der Preis hängt eher von Ihren Ansprüchen ab und nicht von der Entscheidung zwischen Ziegel oder Dachstein.

„Energieeffizient Sanieren“ ist dem Staat etwas wert, daher können Sie dafür bei beim BAFA oder der KfW eine Förderung beantragen – entweder als Zuschuss oder als günstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Beachten Sie die Voraussetzungen: der U-Wert darf nach der Dachsanierung nicht höher sein als 0,14 W/m2K. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten gestellt werden und Sie brauchen dazu zwingend einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten. 
BAFA BEG EM Förderprogramm: Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es einen Investitionszuschuss in Höhe von 20%. Das betrifft Maßnahmen, wie z.B. energetische Dachsanierungen, Wärmedämmung der obersten Geschossdecke oder die Erneuerung von Dachflächenfenstern. Die Investitionssumme beträgt dabei maximal 60.000 € pro Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Zuschuss pro Wohneinheit von bis zu 12.000 €.

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind auch steuerlich interessant. Seit Januar 2020 kann nach §35c ESTG ein Steuerbonus für energetische Dachsanierung, für die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke oder für die Erneuerung von Dachflächenfenstern in Anspruch genommen werden. Dabei können bis zu 20% der Sanierungskosten von der Steuerschuld abgezogen werden (maximale Entlastung: 40.000 €). Dabei verteilt sich der Steuerbonus auf drei Jahre in Folge (im 1. und 2. Jahr je 7%, im 3. Jahr 6%).
Dies sind die Voraussetzungen für den Steuerbonus:
• Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt
• Beginn der Sanierung nach dem 01.01.2020
• Ausführung der Sanierung durch einen Fachbetrieb
• U-Wert für das Dach nach der Sanierung: maximal 0,14 W/m²
• U-Wert für Dachfenster nach der Sanierung maximal 1,0 W/m²K
• Nutzung des Gebäudes zu eigenen Wohnzwecken.

Der Arbeitsaufwand ist vor allem abhängig von der Form und Größe des Daches. Es kommt auch darauf an, welche Leistungen in welchem Umfang erbracht werden sollen. Bei einem typischen Einfamilienhaus sind wir im Regelfall zwischen 3 bis 5 Wochen beschäftigt.

Dachüberstände bis 30 cm sind in der Regel ohne großen statischen Aufwand möglich (gerechnet von der letzten Auflagerstelle). Dazu werden die überstehenden Dachlatten mit sogenannten Ortgangbrettern verlängert. Wenn größere Dachüberstände realisiert werden sollen, ist der Aufwand meist deutlich größer. Denn dann müssen die Dachsparren und Pfetten verlängert werden, um den Überhang sicher zu tragen.

In den meisten Fällen kann die energetische Dachsanierung komplett von außen ausgeführt werden. Denn in der Regel bleibt die Innendecke dabei erhalten. Eine Ausnahme ist die Montage von Dachfenstern.

Das ist nicht notwendig. Denn da die meisten Arbeiten von außen ausgeführt werden, müssen wir in der Regel nicht ins Haus. Allerdings brauchen wir einen Zugang zu Ihrem Stromnetz, um arbeiten zu können. Für die meisten unserer Maschinen genügt ein 230-Volt-Anschluss. Wichtig ist auch, dass wir von Ihnen eine Telefonnummer und einen Ansprechpartner für alle Fälle bekommen, um wichtige Fragen zügig klären zu können.

Die gesetzliche Gewährleistung für unsere Dachdeckerleistungen gilt für fünf Jahre nach Abschluss der Arbeiten. In Abhängigkeit der eingesetzten Materialien, gewähren manche Hersteller zusätzlich eine Materialgarantie auf ihre Produkte. Bei Ziegel und Dachsteine (z.B. Erlus: bis zu 30 Jahre).
Info: Gewährleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Garantien sind freiwillig eingeräumte Zusicherungen.